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Neues Heizungsgesetz 2026: Was das GModG fuer Hausbesitzer bedeutet
Heizungsgesetz & Recht

Neues Heizungsgesetz 2026: Was das GModG fuer Hausbesitzer bedeutet

Redaktion Waermepumpenbegleiter 2026-03-15 12 Min. Lesezeit

Das Gebaeudeenergiegesetz (GEG) hatte seit dem 1. Januar 2024 die Spielregeln beim Heizungsersatz grundlegend veraendert: Neue Heizungen sollten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, fuer Bestandsgebaeude gekoppelt an die Fristen der kommunalen Waermeplanung. Das ist Geschichte. Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebaeudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das seit Ende Juli 2026 in Kraft ist und das GEG ersetzt.

Was sich mit dem GModG geaendert hat

Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch ist ersatzlos entfallen -- fuer Bestandsgebaeude ebenso wie beim Heizungstausch im Neubau. Auch die Kopplung an die kommunale Waermeplanung gibt es nicht mehr: Der 30. Juni 2026 (Grossstaedte) und der 30. Juni 2028 (alle anderen Kommunen) loesen fuer Eigentuemer keine Heizungspflicht aus. Ebenfalls entfallen ist das Betriebsverbot fuer 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel. Es gibt damit keine Austauschpflicht und keine an eine Frist gekoppelten Sanktionen fuer Hausbesitzer.

Die Bio-Treppe fuer neue Gas- und Oelheizungen

Neue Gas- und Oelheizungen sind wieder erlaubt -- muessen aber einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe (Biomethan, Bioheizoel oder synthetische Brennstoffe) nutzen: ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Diese Brennstoffe sind teurer als fossiles Gas oder Heizoel. Zusammen mit dem CO2-Preis, der nach gaengigen Prognosen weiter steigen duerfte, ist das ein erhebliches Kostenrisiko fuer jede neu eingebaute Gasheizung.

Warum die Waermepumpe trotzdem die zukunftssichere Wahl bleibt

Eine Waermepumpe braucht keine Bio-Beimischung, ist von keiner Brennstoffquote betroffen und traegt kein CO2-Preis-Risiko auf fossile Brennstoffe. Sie bleibt die primaer gefoerderte Technologie. Pellets sind ebenfalls eine erneuerbare Option, unterliegen aber Feinstaubauflagen und Lagerungsanforderungen. Fernwaerme ist dort interessant, wo die Kommune ein Waermenetz plant.

Die kommunale Waermeplanung als Orientierung

Unabhaengig vom GModG gilt das Waermeplanungsgesetz (WPG) weiter: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Waermeplan bis 30. Juni 2026 vorlegen, alle anderen muessen das bis 30. Juni 2028 tun. Der Waermeplan ist ein strategisches Planungsinstrument -- er zeigt, welche Gebiete voraussichtlich fuer ein Waermenetz, Wasserstoff oder eine dezentrale Versorgung (meist Waermepumpe) geeignet sind. Pflichten fuer Eigentuemer begruendet er nicht; ein Anschlusszwang an ein Waermenetz kann nur durch eine separate kommunale Satzung entstehen. Wichtige Frage: Plant Ihre Gemeinde ein Waermenetz in Ihrer Strasse? Falls nein, muessen Sie nicht warten -- die Waermepumpe ist die klare Alternative. Den Stand Ihrer Kommune finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder im Waermewendeatlas des Kompetenzzentrums Kommunale Waermewende (KWW).

Die Wirtschaftlichkeit: Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnflaeche und Baujahr zwischen 1979 und 1994 liegen die Betriebskosten einer Waermepumpe bei circa 1.600 Euro pro Jahr. Eine Gasheizung kostet heute rund 2.400 Euro -- und dieser Abstand duerfte wachsen, weil der CO2-Preis nach Prognosen weiter steigt. Ab 2027/2028 geht der nationale CO2-Preis in den europaeischen Emissionshandel ETS2 ueber, dessen Preis sich am Markt bildet. Wer heute handelt, sichert sich den Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent -- er sinkt ab 1. Februar 2027 halbjaehrlich um 4 Prozentpunkte und entfaellt ab 1. August 2028.

Foerderung im Ueberblick

Die KfW-Bundesfoerderung (Programm 458) gewaehrt einen nicht rueckzahlbaren Zuschuss (Konditionen seit 21. Juli 2026). Alle Antragsteller erhalten 30 Prozent Grundfoerderung. Selbstnutzende Eigentuemer, die eine funktionierende Oel-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, erhalten zusaetzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus -- zusammen 46 Prozent. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro kommen 30 Prozent Einkommensbonus dazu, bis 30.000 Euro sogar 40 Prozent. Gedeckelt ist die Foerderung auf 70 Prozent, bei Einkommen bis 30.000 Euro auf 80 Prozent. Foerderfaehig sind fuer die erste Wohneinheit maximal 28.000 Euro -- der Zuschuss betraegt also hoechstens 22.400 Euro. Vermieter erhalten nur die Grundfoerderung von 30 Prozent.

Was jetzt konkret zu tun ist

Erstens: Pruefen Sie im Waermeplan Ihrer Kommune, ob Ihr Gebiet fuer ein Waermenetz vorgesehen ist. Zweitens: Planen Sie Vorlauf ein -- vier bis zwoelf Wochen fuer Installateur und KfW-Antrag. Drittens: KfW-Antrag zwingend vor Beginn der Arbeiten stellen; ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder aufloesender Bedingung (Foerderzusage) ist erlaubt. Viertens: Mindestens drei vollstaendige Angebote von LuL-registrierten Betrieben vergleichen. Fuenftens: Den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen, solange er noch 16 Prozent betraegt.

Haeufige Fragen zum neuen Heizungsgesetz

Muss ich meine Heizung tauschen, wenn sie noch funktioniert? Nein -- es gibt keine Austauschpflicht und keine Frist fuer Eigentuemer. Darf ich wieder eine Gasheizung einbauen? Ja, sie muss aber ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen -- mit entsprechendem Kostenrisiko. Gilt das auch fuer Vermieter? Die gesetzlichen Regeln gelten unabhaengig vom Eigennutzerstatus; bei der KfW-Foerderung erhalten Vermieter allerdings nur die Grundfoerderung von 30 Prozent.

Quellen: Gebaeudemodernisierungsgesetz GModG (beschlossen 10.07.2026), Waermeplanungsgesetz WPG, KfW BEG Programm 458 (Konditionen seit 21.07.2026), Bundesministerium fuer Wohnen.

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